energie

Gasversorgung, die überzeugt.

Energiepreisbremse

Die persönlichen Informationsschreiben zu der Preisbremse wurden an die Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Schweinfurt versendet. Diese enthalten alle wichtigen Angaben hinsichtlich der Höhe des individuellen Entlastungsbetrags sowie des zu zahlenden Abschlags.

Außerdem haben wir alle wichtigen Informationen für Sie online zusammengestellt. 

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Entlastungspaket

Um die Auswirkungen der hohen Energiepreise sowie der Inflation für die Verbraucher zu minimieren, wurde von der Bundesregierung ein Entlastungspaket geschnürt. (wie z. B. die Preisbremse für Strom und Erdgas und die „Dezember-Soforthilfe“)

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Versorgungslage Gas 

Auf Grund der Verordnungsermächtigung des § 30 EnSiG zur Vermeidung einer unmittelbaren Gefährdung oder Störung der Energieversorgung hat das Bundeskabinett am 24.08.2022 die Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) und die Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV) beschlossen. Die in den Verordnungen geregelten Einspar- und Informationsmaßnahmen adressieren Privathaushalte, die öffentliche Hand sowie Unternehmen und sollen einen Beitrag leisten, dass die Versorgungssicherheit auch im Falle einer weiteren Einschränkung der Gaslieferungen gewährleistet bleibt. 

Die EnSikuMaV tritt bereits zum 01.09.2022 in Kraft und läuft bis 28.02.2023.   
Die EnSimiMaV soll zum 01.10.2022 in Kraft treten und bis zum 30.09.2024 laufen. Sie bedarf der Zustimmung des Bundesrates; daher sind die Regelungsinhalte noch nicht als endgültig zu betrachten. 

Weitere Informationen finden Sie unter bmwk.de sowie in den o.g. Verordnungen. 

Notfallplan Gas

Die Bundesregierung hat am 23.06.2022 aufgrund der angespannten Lage auf den Gasmärkten die zweite Eskalationsstufe im Rahmen des Notfallplanes Gas ausgerufen.

Der Notfallplan Gas wurde erstellt, um systematisch und zielgerichtet auf eine drohende Verschlechterung oder tatsächlichen Verschlechterung der Versorgungslage zu reagieren. 

1. Frühwarnstufe: 
Es liegen konkrete, ernst zu nehmende und zuverlässige Hinweise darauf vor, dass ein Ereignis eintreten kann, welches wahrscheinlich zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage sowie wahrscheinlich zur Auslösung der Alarm- bzw. der Notfallstufe führt; die Frühwarnstufe kann durch ein Frühwarnsystem ausgelöst werden.

2. Alarmstufe: 
Es liegt eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vor, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt, der Markt ist aber noch in der Lage, diese Störung oder Nachfrage zu bewältigen, ohne dass nicht-marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden müssen.

3. Notfallstufe: 
Es liegt eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas, eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine andere beträchtliche Verschlechterung der Versorgungslage vor. Es wurden alle einschlägigen marktbasierten Maßnahmen umgesetzt, aber die Gasversorgung reicht nicht aus, um die noch verbleibende Gasnachfrage zu decken. Daher müssen zusätzlich nicht-marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden, um insbesondere die Gasversorgung der geschützten Kunden gemäß Artikel 6 SoS-VO sicherzustellen.

Quelle: Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland (bmwk.de)

Die Alarmstufe findet laut Notfallplan Gas grundsätzlich Anwendung, wenn es eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnliche Nachfrage gibt, der Markt diese Störung/Nachfrage aber noch bewältigen kann.

Die Bundesregierung führte in ihrer Meldung vom 23. Juni 2022 vor allem die Verringerung der Gaslieferungen aus Russland sowie das weiterhin hohe Preisniveau am Gasmarkt als Auslöser an.

Die Alarmstufe ist eine vorsorgliche Maßnahme, die dazu dient, dass alle Unternehmen und Institutionen sich auf den Fall einer Lieferunterbrechung und dadurch verursachte mögliche Engpässe in der Gasversorgung vorbereiten können. Es bedeutet nicht, dass ein akuter Gasmangel besteht. Aktuell ist die Versorgung mit Gas bis auf Weiteres gesichert. Ziel ist es, den Gasverbrauch zu reduzieren, um die Gasspeicher für den kommenden Winter weiter zu befüllen.

Deshalb bleibt das Gebot der Stunde: Energiesparen.
Alle Sparmaßnahmen tragen zur Versorgungssicherheit bei.

zu den Energiespartipps

Ja, aktuell ist die Gasversorgung in Schweinfurt gesichert. Es ist ausreichend Gas an den Märkten vorhanden. Dies gilt sowohl für Haushaltskunden und soziale Dienste wie Krankenhäuser als auch für Fernwärme, Stromerzeugung sowie die deutsche Wirtschaft insgesamt. Fehlende Mengen können aktuell noch anderweitig am Markt beschafft werden, allerdings zu hohen Preisen.

Mit Sorge blicken wir allerdings auf den Herbst und den Winter. Die Bundesregierung hat hierfür zwar gemeinsam mit den EU-Ländern vorsorglich mehrere kurzfristige Sicherheitsmechanismen aktiviert, wie den garantierten Mindestfüllstand für die nationalen Gasspeicher und die Steigerung der LNG-Flüssiggasimporte aus Förderländern wie den USA, Australien und Katar. Bei einer andauernden Drosselung der Gaslieferungen aus Russland werden wir in Deutschland mit großer Wahrscheinlichkeit nicht genügend Gas für die kalten Wintermonate haben.

Der Gesetzgeber gewährt bestimmten Kundengruppen einen besonderen Schutz. Die Belieferung dieser geschützten Kunden hat Vorrang vor der Versorgung anderer Gasverbraucher wie z. B. größerer Gewerbe- oder Industriekunden. Zu den geschützten Kunden gemäß § 53a EnWG gehören z. B. Haushaltskunden sowie kleine und mittlere Unternehmen aus dem Sektor Gewerbe, Handel, Dienstleistungen, deren Verbrauch über standardisierte Lastprofile gemessen wird.

Das letzte Mittel, wenn alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft sind, ist die Kürzung der Gaslieferungen an die Letztverbraucher.
1. Anteil der nicht geschützten Letztverbraucher
2. Anteil der systemrelevanten Gaskraftwerke
3. Anteil der geschützten Kunden

Wir verfolgen eine vorausschauende Beschaffungsstrategie, um unsere Kunden bestmöglich vor hohen Preisausschlägen zu schützen.
Aufgrund der aktuell massiv gestiegenen Großhandelspreise für Erdgas werden sich die Kunden auf künftige Preissteigerungen einstellen müssen.

Unsere Kunden können darauf vertrauen, dass wir alle Anstrengungen unternehmen werden, um sie auch weiterhin verlässlich und zu fairen Bedingungen mit Gas zu versorgen.

Energie sparen

Tipps zum Energie sparen, Beratungsgespräche vereinbaren, Informationen zu Energieausweisen und Stromcheck - um gemeinsam nachhaltiger zu leben.

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Gassparrechner

Dieses Tool ist ein Angebot des Stadtwerke-Netzwerks ASEW und wird von extern eingebunden.

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Was tun bei Gasgeruch?

Schon kleine Mengen Gas, die austreten, können durch den beigemischten Duftstoff gerochen werden. Sollten Sie Gasgeruch wahrnehmen, halten Sie sich an folgende Handlungsanweisung:

  • Vermeiden Sie jede Art von Feuer. Selbst eine glimmende Zigarette kann austretendes Gas entzünden.
  • Nutzen Sie keine elektrischen Geräte. Auch keine akkubetriebenen Endgeräte wie Mobiltelefone oder Tablets. Auch hierbei gilt: Der kleinste Funke kann das ausgetretene Gas im Raum entzünden.
  • Öffnen Sie Fenster und Türen und sorgen Sie so für eine gute Durchlüftung. Elektrische Lüftungen wie Dunstabzugshauben oder Klimaanlagen müssen unbedingt ausbleiben.
  • Schließen Sie den Gashahn Ihres Hausanschlusses, indem Sie ihn gegen den Uhrzeigersinn drehen.
  • Warnen Sie Ihre Mitbewohner vor dem Gasaustritt.
  • Verlassen Sie Ihr Haus oder die Wohnung zügig.
  • Informieren Sie ganz zum Schluss außerhalb der Räumlichkeiten unseren Bereitschaftsdienst.

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