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Gasversorgung, die überzeugt.

"SWkonstant" für alle Kunden im Netzgebiet der Stadtwerke

Allen Bürgerinnen und Bürgern bietet im Gasbereich der neue Tarif „SWkonstant.gas“ dank seiner weitgehenden Preisgarantie Planungssicherheit bei günstigen Konditionen über die gesamte Laufzeit bis zum 31.12.2025.

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Notfallplan Gas

Die Bundesregierung hat am 23.06.2022 aufgrund der angespannten Lage auf den Gasmärkten die zweite Eskalationsstufe im Rahmen des Notfallplanes Gas ausgerufen.

Auf Grund der Verordnungsermächtigung des § 30 EnSiG zur Vermeidung einer unmittelbaren Gefährdung oder Störung der Energieversorgung hat das Bundeskabinett am 24.08.2022 die Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) und die Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV) beschlossen. Die in den Verordnungen geregelten Einspar- und Informationsmaßnahmen adressieren Privathaushalte, die öffentliche Hand sowie Unternehmen und sollen einen Beitrag leisten, dass die Versorgungssicherheit auch im Falle einer weiteren Einschränkung der Gaslieferungen gewährleistet bleibt. 

  • Die EnSikuMaV ist am 28.02.2023 außer Kraft getreten.
  • Die EnSimiMaV ist am 01.10.2022 in Kraft treten und läuft bis zum 30.09.2024-

    Weitere Informationen finden Sie unter bmwk.de sowie in den o.g. Verordnungen. 

Der Notfallplan Gas wurde erstellt, um systematisch und zielgerichtet auf eine drohende Verschlechterung oder tatsächlichen Verschlechterung der Versorgungslage zu reagieren. 

1. Frühwarnstufe: 
Es liegen konkrete, ernst zu nehmende und zuverlässige Hinweise darauf vor, dass ein Ereignis eintreten kann, welches wahrscheinlich zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage sowie wahrscheinlich zur Auslösung der Alarm- bzw. der Notfallstufe führt; die Frühwarnstufe kann durch ein Frühwarnsystem ausgelöst werden.

2. Alarmstufe: 
Es liegt eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vor, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt, der Markt ist aber noch in der Lage, diese Störung oder Nachfrage zu bewältigen, ohne dass nicht-marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden müssen.

3. Notfallstufe: 
Es liegt eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas, eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine andere beträchtliche Verschlechterung der Versorgungslage vor. Es wurden alle einschlägigen marktbasierten Maßnahmen umgesetzt, aber die Gasversorgung reicht nicht aus, um die noch verbleibende Gasnachfrage zu decken. Daher müssen zusätzlich nicht-marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden, um insbesondere die Gasversorgung der geschützten Kunden gemäß Artikel 6 SoS-VO sicherzustellen.

Quelle: Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland (bmwk.de)

Die Alarmstufe findet laut Notfallplan Gas grundsätzlich Anwendung, wenn es eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnliche Nachfrage gibt, der Markt diese Störung/Nachfrage aber noch bewältigen kann.

Die Bundesregierung führte in ihrer Meldung vom 23. Juni 2022 vor allem die Verringerung der Gaslieferungen aus Russland sowie das weiterhin hohe Preisniveau am Gasmarkt als Auslöser an.

Die Alarmstufe ist eine vorsorgliche Maßnahme, die dazu dient, dass alle Unternehmen und Institutionen sich auf den Fall einer Lieferunterbrechung und dadurch verursachte mögliche Engpässe in der Gasversorgung vorbereiten können. Es bedeutet nicht, dass ein akuter Gasmangel besteht. Aktuell ist die Versorgung mit Gas bis auf Weiteres gesichert. 

Dennoch bleibt das Gebot der Stunde: Energiesparen. Alle Sparmaßnahmen tragen zur Versorgungssicherheit bei.

zu den Energiespartipps

Ja, aktuell ist die Gasversorgung in Schweinfurt gesichert. Es ist ausreichend Gas an den Märkten vorhanden. Dies gilt sowohl für Haushaltskunden und soziale Dienste wie Krankenhäuser als auch für Fernwärme, Stromerzeugung sowie die deutsche Wirtschaft insgesamt. Fehlende Mengen können aktuell noch anderweitig am Markt beschafft werden, allerdings zu hohen Preisen.

Der Gesetzgeber gewährt bestimmten Kundengruppen einen besonderen Schutz. Die Belieferung dieser geschützten Kunden hat Vorrang vor der Versorgung anderer Gasverbraucher wie z. B. größerer Gewerbe- oder Industriekunden. Zu den geschützten Kunden gemäß § 53a EnWG gehören z. B. Haushaltskunden sowie kleine und mittlere Unternehmen aus dem Sektor Gewerbe, Handel, Dienstleistungen, deren Verbrauch über standardisierte Lastprofile gemessen wird.

Das letzte Mittel, wenn alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft sind, ist die Kürzung der Gaslieferungen an die Letztverbraucher.
1. Anteil der nicht geschützten Letztverbraucher
2. Anteil der systemrelevanten Gaskraftwerke
3. Anteil der geschützten Kunden

Kundencenter der Stadtwerke Schweinfurt  

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Was tun bei Gasgeruch?

Schon kleine Mengen Gas, die austreten, können durch den beigemischten Duftstoff gerochen werden. Sollten Sie Gasgeruch wahrnehmen, halten Sie sich an folgende Handlungsanweisung:

  • Vermeiden Sie jede Art von Feuer. Selbst eine glimmende Zigarette kann austretendes Gas entzünden.
  • Nutzen Sie keine elektrischen Geräte. Auch keine akkubetriebenen Endgeräte wie Mobiltelefone oder Tablets. Auch hierbei gilt: Der kleinste Funke kann das ausgetretene Gas im Raum entzünden.
  • Öffnen Sie Fenster und Türen und sorgen Sie so für eine gute Durchlüftung. Elektrische Lüftungen wie Dunstabzugshauben oder Klimaanlagen müssen unbedingt ausbleiben.
  • Schließen Sie den Gashahn Ihres Hausanschlusses, indem Sie ihn gegen den Uhrzeigersinn drehen.
  • Warnen Sie Ihre Mitbewohner vor dem Gasaustritt.
  • Verlassen Sie Ihr Haus oder die Wohnung zügig.
  • Informieren Sie ganz zum Schluss außerhalb der Räumlichkeiten unseren Bereitschaftsdienst.

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