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Verbrauchserfassung und Abrechnung nach FFVAV

Primärenergiefaktor

Jeder Energieträger, wie z.B. Strom, Erdgas oder Erdöl weist einen spezifischen Primärenergiefaktor (PEF) auf. Dieser berücksichtigt die benötigte Energie der gesamten Prozesskette von der Gewinnung, Umwandlung bis hin zur Verteilung eines Energieträgers.

Je umweltschonender die Energieform und ihre Umwandlung, desto niedriger ist der Primärenergiefaktor. Ein geringer Primärenergiefaktor steht für eine optimale Ausnutzung der eingesetzten Ressourcen. Aufgrund des sehr niedrigen PEF können Immobilienbesitzer/innen die gesetzlichen Anforderungen einfach und kostengünstig erfüllen. Diese sehr gute Bewertung wird durch die hocheffiziente, klimafreundliche Kraft-Wärme-Kopplung aus der Müllverbrennung erreicht.

>>> Zertifikate und Gutachten der GKSBescheinigung - Primärenergiefaktor

Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (FFVAV)

Finden Sie nachfolgend mit Blick auf Ihre Wärmelieferung Informationen gemäß § 4 Abs. 1 und 2 EDL-G (Energiedienstleistungsgesetz), zur Wärmeerzeugung, zum Energiemix sowie zu den CO2-Emissionen.

Informationen zur Energetischen Qualität nach FFVAVBescheinigung - Primärenergiefaktor