Häufige Fragen

Hier finden Sie Antworten.

Kunde werden bei der RegioNet - wie geht das?

Hierfür stehen Ihnen mehrere Wege zur Verfügung: Entweder Sie nutzen einfach und unverbindlich unsere Website https://www.stadtwerke-sw.de/internet oder Sie melden sich telefonisch im Kundenservice der Stadtwerke Schweinfurt unter 09721 931-400 beziehungsweise besuchen uns in der Bodelschwinghstraße 1 oder Wolfsgasse 5.

Die Bereitstellung erfolgt in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss.

Anbieterwechsel - was gibt es zu beachten?

Selbstverständlich können Sie bei einem Wechsel zur RegioNet Schweinfurt ihre gewohnte Rufnummer behalten. Auf Wunsch portieren wir diese für Sie von ihrem bisherigen Anbieter. Dieser Service ist für Sie bei der RegioNet kostenfrei.

Nein, wenn Sie einen Vertrag inkl. Telefonie bei uns abschließen, können wir gerne ihre Kündigung beim aktuellen Anbieter übernehmen. Wir bekommen dann eine Information, ab wann ihr Vertrag gekündigt ist. Danach setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung. In der Regel erhalten Sie auch von ihrem aktuellen Anbieter direkt noch eine Kündigungsbestätigung mit dem Kündigungstermin.

Wenn Sie eine E-Mail-Adresse, z. B. von der Telekom, haben, wird diese einige Zeit nach der Kündigung mit allen Inhalten deaktiviert. Sollten Sie die E-Mail-Adresse weiterhin nutzen wollen, so können Sie dies in ihrem Kundenportal einstellen.

Zuerst klicken Sie diesen Link (www.telekom.de/telekom-login-behalten) an und geben ihre E-Mail-Adresse sowie das dazugehörige Passwort ein. Wählen Sie unter „Dienste & Abos / E-Mail & Mediencenter / Alle E-Mail-Einstellungen" das Untermenü „E-Mail-Adressen“ aus. Klicken Sie nun auf „Ändern“. Nun können Sie ihre bisherige E-Mail-Adresse in eine neue ändern.

Unter "E-Mail-Sperre" deaktivieren Sie auf jeden Fall die Option „E-Mail-Adresse für 90 Tage sperren, damit sie nicht sofort wieder verwendet werden kann“. Sollten Sie das nicht tun, ist ihre Adresse für 90 Tage lang auch von Ihnen nicht nutzbar.

Nun können Sie ein neues Postfach mit ihrer bisherigen E-Mail-Adresse anlegen. Das geht beispielsweise mit einer kostenlosen Freemail-Version. Denken Sie bei Bedarf auch daran ihre E-Mails und ggf. Magenta-Clouddaten zu sichern, da mit einer Übergangsfrist nach der Kündigung des Alt-Vertrags sämtliche Daten des Postfachs (E-Mails, Magenta-Clouddaten) seitens Telekom unwiderruflich gelöscht werden.

Was muss ich tun, wenn ich bisher mein Kabel-TV über die Nebenkosten bezahlt habe?

Das Sammelinkasso bzw. Nebenkostenprivileg ermöglicht die Einbeziehung der Kabelanschlussgebühren in die Betriebskostenabrechnung. Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich in § 2 Nr. 15 der Betriebskostenverordnung (BetrKV).

In vielen Fällen haben Hauseigentümer und Hausverwaltungen sogenannte Sammelverträge mit dem Kabelnetzbetreiber abgeschlossen. Die Abrechnung dieser Kosten erfolgt über ein Sammelinkasso. Konkret bedeutet das, dass die individuellen Kosten für den Kabelanschluss von Mietern oder Wohnungseigentümern über die Nebenkostenabrechnung an die Hausverwaltung entrichtet werden. Diese leitet die entsprechenden Beträge dann an den Kabelnetzbetreiber weiter.

Das Gesetz ist seit Dezember 2021 in Kraft.  Für das Kabelfernsehen besteht jedoch eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2024. Danach entfällt das Nebenkostenprivileg. Spätestens ab dem 1. Juli 2024 dürfen die Kosten des Kabelfernsehens nicht mehr auf die Mieter umgelegt werden.

Auch nach Ablauf der Übergangsfrist am 30. Juni 2024 können Sie weiterhin über ihren Kabelanschluss fernsehen. Die einzige Änderung betrifft die Umlagefähigkeit auf die Betriebskosten, die zu diesem Zeitpunkt ausläuft. Das bedeutet, ab dann müssen Sie sich eigenständig um ihren Kabel-TV-Tarif kümmern.

Bisher wurden Kabelverträge oft als Sammelverträge über Vermieter oder Wohnungseigentümergemeinschaften abgeschlossen, wobei die Kosten über die Nebenkosten umgelegt wurden. Ab dem 1. Juli 2024 ändert sich dies durch das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz. Die Kabelgebühren sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr umlagefähig. Als Mieter kümmern Sie sich dann eigenständig um einen Tarif für ihren Kabelanschluss. Wählen Sie einen Kabel-Netzbetreiber aus und schließen Sie einen eigenen Tarif ab.

Welche Hardware erhalte ich von der RegioNet?

Sie erhalten von uns bei Vertragsabschluss generell eine aktuelle, leistungsstarke FRITZ!Box von AVM kostenlos als Leihgerät.

Nein, die FRITZ!Box bleibt Eigentum der RegioNet. Diese muss nach Vertragsende innerhalb von 14 Tagen wieder bei der RegioNet abgegeben werden. Sollten Sie die FRITZ!Box behalten wollen, wird Ihnen der Wert des jeweiligen Gerätes verrechnet.

Was ist im Vertrag mit der RegioNet enthalten und welche Änderungen sind möglich?

Nein, für WLAN ist keine extra Gebühr erforderlich. Die Nutzung des WLAN ist bei ihrem Vertragsabschluss inklusive.

Natürlich können Sie ihre Internetgeschwindigkeit jederzeit aufstocken, auch während der Mindestvertragslaufzeit.

Die Mindestvertragslaufzeit bleibt in diesem Fall nicht bestehen. Wir versichern Ihnen: Sie können den Vertrag bei einem solchem Umzug mit einer fairen Frist von drei Monaten kündigen.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen habe?

Sollte es tatsächlich einmal zu Störungen kommen oder Sie ein anderes Problem mit dem Internet oder der Telefonie haben, das nicht telefonisch geklärt werden kann, kommt ein Techniker der RegioNet bei Ihnen Zuhause vorbei.

Sie erreichen unsere Störungshotline außerdem 24 Stunden täglich unter 09721  931-361.

Sie können sich jederzeit telefonisch unter der Telefonnummer 09721 931-400 melden oder persönlich in unseren Kundenbüros in der Bodelschwinghstraße 1 oder Wolfsgasse 5 vorbeikommen. Keine Angst! Bei der RegioNet erwarten Sie keine unpersönlichen Hotlines, sondern kompetente Kundenberaterinnen und Kundenberater, die sich unmittelbar vor Ort um ihr Anliegen kümmern.

Wie kommt Glasfaser in mein Haus?

Sie haben eine Immobilie im Glasfaserausbaugebiet und möchten den Stadtwerken Schweinfurt den Einbau des Glasfaseranschlusses gestatten? Hierfür benötigen wir den von Ihnen ausgefüllten Grundstücksnutzungsvertrag.

Füllen Sie diesen ganz einfach direkt online aus.

hier ausfüllen

Der Grundstücksnutzungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Ihnen und uns, die es uns erlaubt, die notwendigen Glasfaserleitungen über das Grundstück bis in ihr Gebäude und in jede Wohneinheit zu verlegen.
Mit ihrer Gestattung schaffen Sie die Möglichkeit sowohl für sich selbst als auch für ihre Mieter vom Internet der Zukunft zu profitieren.

Ein Glasfaseranschluss kann auch ohne einen Grundstücksnutzungsvertrag in ein Wohnhaus gelegt werden. Allerdings muss hierfür das Haus aus mindestens vier Wohneinheiten bestehen.

Eine Umstellung auf Glasfaser kann auch mit einzelnen Mietparteien erfolgen. Selbst nur ein einzelner interessierter Mieter kann unabhängig von den weiteren Parteien im Haus auf Glasfaser umstellen.

Der Glasfaserausbau in Schweinfurt schreitet ständig voran. Leider ist keine allgemeingültige Aussage hinsichtlich der Anschlusstermine möglich. Melden Sie sich bitte für eine spezifische Auskunft für Ihr Objekt bei unseren Kolleginnen und Kollegen unter 09721 931-400.

Glasfaserausbau - anschaulich erklärt

Bitte akzeptieren Sie Marketing-Cookies um das Video anzuschauen.
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Wie sieht die Zukunft des Kabelfernsehens aus?

Auch nach Ablauf der Übergangsfrist am 30. Juni 2024 können Sie weiterhin über ihren Kabelanschluss fernsehen. Die einzige Änderung betrifft die Umlagefähigkeit auf die Betriebskosten, die zu diesem Zeitpunkt ausläuft. Das bedeutet, ab dann müssen Sie sich eigenständig um ihren Kabel-TV-Tarif kümmern.

Das Sammelinkasso bzw. Nebenkostenprivileg ermöglicht die Einbeziehung der Kabelanschlussgebühren in die Betriebskostenabrechnung. Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich in §2 Nr. 15 der Betriebskostenverordnung (BetrKV).

In vielen Fällen haben Hauseigentümer und Hausverwaltungen sogenannte Sammelverträge mit dem Kabelnetzbetreiber abgeschlossen. Die Abrechnung dieser Kosten erfolgt über ein Sammelinkasso. Konkret bedeutet das, dass die individuellen Kosten für den Kabelanschluss von Mieter oder Wohnungseigentümern über die Nebenkostenabrechnung an die Hausverwaltung entrichtet werden. Diese leitet die entsprechenden Beträge dann an den Kabelnetzbetreiber weiter.

Das Gesetz ist seit Dezember 2021 in Kraft.  Für das Kabelfernsehen besteht jedoch eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2024. Danach entfällt das Nebenkostenprivileg. Spätestens ab dem 1. Juli 2024 dürfen die Kosten des Kabelfernsehens nicht mehr auf die Mieter umgelegt werden.

Bisher wurden Kabelverträge oft als Sammelverträge über Vermieter oder Wohnungseigentümergemeinschaften abgeschlossen, wobei die Kosten über die Nebenkosten umgelegt wurden. Ab dem 1. Juli 2024 ändert sich dies durch das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz. Die Kabelgebühren sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr umlagefähig. Als Mieter kümmern Sie sich dann eigenständig um einen Tarif für ihren Kabelanschluss. Wählen Sie einen Kabel-Netzbetreiber aus und schließen Sie einen eigenen Tarif ab.

Wie bewege ich mich sicher online?

Wir empfehlen Ihnen die Software von G DATA, mit der wir gute Erfahrungen gemacht haben. Die Lizenzen können Sie jederzeit preiswert und unkompliziert über die RegioNet Schweinfurt zubuchen. Mehr dazu finden Sie unter https://www.stadtwerke-sw.de/internet/sicher-online. Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema auch kostenfrei in unseren Kundenbüros (zu erreichen unter 09721 931-400).