Smart Meter
Antworten zu Postwurfsendungen der Deutschen Messwesen GmbH (DMG) zum Thema Smart Meter.
Antworten auf Ihre Fragen
- Sie sind nicht verpflichtet, auf das Angebot der DMG einzugehen.
- Die Stadtwerke Schweinfurt sind im Netzgebiet der grundzuständige Messstellenbetreiber. Der gesetzlich vorgesehene Zählertausch auf moderne Messeinrichtungen oder intelligente Messsysteme erfolgt daher unabhängig von den Angeboten der DMG.
- Für Haushaltskunden gelten bei den Stadtwerken Schweinfurt als grundzuständigem Messstellenbetreiber die gesetzlich festgelegten Preisobergrenzen, die in vielen Fällen günstiger sind als die Konditionen wettbewerblicher Anbieter.
- Die in Werbeschreiben genannte mögliche Reduzierung von Netzentgelten, beispielsweise für Wärmepumpen oder Wallboxen nach § 14a EnWG, entsteht nicht automatisch allein durch den Wechsel des Zählers oder Messstellenbetreibers.
Die Deutsche Messwesen GmbH (DMG) ist ein sogenannter wettbewerblicher Messstellenbetreiber. Das Unternehmen bietet die Installation und den Betrieb intelligenter Messsysteme (Smart Meter) an und wirbt dabei um einen Wechsel des Messstellenbetreibers.
Die DMG steht in keiner Verbindung zu den Stadtwerken Schweinfurt.
Die Stadtwerke Schweinfurt sind in ihrem Netzgebiet der grundzuständige Messstellenbetreiber und damit für den gesetzlich vorgesehenen Rollout moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme verantwortlich.
Nein.
Wenn Sie ein Schreiben der DMG erhalten haben, müssen Sie weder einen Vertrag abschließen noch einen Smart Meter beauftragen.
Der Austausch der entsprechenden Zähler erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben durch die Stadtwerke Schweinfurt als grundzuständiger Messstellenbetreiber. Sofern Ihre Messstelle für den Einbau eines intelligenten Messsystems vorgesehen ist, werden Sie von den Stadtwerken Schweinfurt rechtzeitig informiert.
Selbstverständlich können Sie sich freiwillig für einen anderen, wettbewerblichen Messstellenbetreiber entscheiden. Dies ist jedoch nicht erforderlich, um von den gesetzlichen Ausbauplänen für Smart Meter zu profitieren.
Die Schreiben der DMG werben unter anderem mit einer kostenfreien Installation eines Smart Meters. Bei der Bewertung eines solchen Angebots sollten jedoch nicht nur die einmaligen Installationskosten, sondern insbesondere die laufenden Kosten des Messstellenbetriebs berücksichtigt werden.
Für die Stadtwerke Schweinfurt als grundzuständigen Messstellenbetreiber gelten gesetzlich festgelegte Preisobergrenzen. Für viele Haushaltskunden sind diese günstiger als die Konditionen wettbewerblicher Angebote.
In einigen Werbeschreiben wird auf mögliche Einsparungen bei den Netzentgelten verwiesen, beispielsweise für Wärmepumpen oder Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge.
Hierzu ist wichtig zu wissen: Die entsprechenden Netzentgeltregelungen nach § 14a EnWG sind an bestimmte technische und regulatorische Voraussetzungen geknüpft. Der Einbau eines Smart Meters oder der Wechsel des Messstellenbetreibers allein führt nicht automatisch zu einer Reduzierung der Netzentgelte.
Sie haben noch weitere Fragen?
Bei Fragen zum Smart-Meter-Rollout oder zu erhaltenen Werbeschreiben stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtwerke Schweinfurt gerne zur Verfügung.
