Um von der Umlagen-Verringerung profitieren zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der Strom wird in einer elektrisch angetriebenen Wärmepumpe verbraucht,
- Die Wärmepumpe ist über einen eigenen Zählpunkt mit dem Netz verbunden,
- Sie sind Stromkunde bei den Stadtwerken Schweinfurt*
- Sie sind kein Unternehmen in Schwierigkeiten** und
- Gegen Sie bestehen keine offenen Rückforderungsansprüche aufgrund eines Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem europäischen Binnenmarkt.
* Die Reduzierung der Umlagen muss direkt bei Ihrem Stromlieferanten beantragt werden. Falls Sie Ihren Strom von einem anderen Lieferanten als uns beziehen, stellen Sie den Antrag bitte bei diesem Anbieter.
** Als „Unternehmen in Schwierigkeiten“ definiert § 2 Nr. 20 EnFG „ein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinn der Mitteilung der Kommission - Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (ABl. C 249 vom 31.7.2014)“ – sofern Sie Anlass zu Zweifeln haben, ob Ihr Unternehmen unter diese Definition fällt, sollten Sie Rechtsrat einholen.

