Nach §22 EnFG

Umlagenbefreiung für Ihre Wärmepumpe 

Beantragen Sie hier bequem eine Reduzierung staatlich festgelegter Umlagen.

Privilegierung für Wärmepumpen-Strom

Für den Strombezug Ihrer Wärmepumpe kann eine Reduzierung von zwei staatlich festgelegten Umlagen beantragt werden:

Die KWKG-Umlage sowie die Offshore-Netzumlage werden dabei auf „Null“ reduziert.

Beide Umlagen machen im Jahr 2026 zusammen brutto 1,65 Cent pro Kilowattstunde von Ihrem Wärmepumpen-Strompreis aus.

Die gesetzliche Grundlage dafür ist § 22 des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG).

Welche Voraussetzungen gibt es, um die Reduzierung bei uns zu beantragen? 

Um von der Umlagen-Verringerung profitieren zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Strom wird in einer elektrisch angetriebenen Wärmepumpe verbraucht,
  • Die Wärmepumpe ist über einen eigenen Zählpunkt mit dem Netz verbunden,
  • Sie sind Stromkunde bei den Stadtwerken Schweinfurt*
  • Sie sind kein Unternehmen in Schwierigkeiten** und
  • Gegen Sie bestehen keine offenen Rückforderungsansprüche aufgrund eines Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem europäischen Binnenmarkt.

* Die Reduzierung der Umlagen muss direkt bei Ihrem Stromlieferanten beantragt werden. Falls Sie Ihren Strom von einem anderen Lieferanten als uns beziehen, stellen Sie den Antrag bitte bei diesem Anbieter.

** Als „Unternehmen in Schwierigkeiten“ definiert § 2 Nr. 20 EnFG „ein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinn der Mitteilung der Kommission - Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (ABl. C 249 vom 31.7.2014)“ – sofern Sie Anlass zu Zweifeln haben, ob Ihr Unternehmen unter diese Definition fällt, sollten Sie Rechtsrat einholen.

Beantragen Sie hier die Umlagenbefreiung für Ihre Wärmepumpe für das aktuelle Kalenderjahr

Folgende Voraussetzungen sind erfüllt: