Gebäude-Energieausweis

Im Jahr 2007 wurde die Einführung des Energieausweises für Gebäude beschlossen. Ziel des Energieausweises ist es, den Energieverbrauch zu senken und Empfehlungen für energetisch sinnvolle Modernisierungsmaßnahmen zu geben.

Die wichtigsten Fragen haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Seit dem 1. Januar 2009 gilt für alle Wohngebäude in Deutschland die Pflicht zum Energieausweis. Hauseigentümer müssen bei Verkauf, Verpachtung oder bei Mieterwechsel den neuen Käufer oder Mieter den Energieausweis vorlegen. Seit 1. Juli 2009 sind von dieser Ausweispflicht auch Nichtwohngebäude betroffen.

Es existieren zwei Arten von Energieausweisen:

  1. Verbrauchsorientierter Ausweis
    Dieser Ausweis ermittelt den tatsächlichen Energieverbrauch je m² und basiert auf den Energieverbrauch von den letzten drei Jahren. Dieser Ausweis ist stark vom jeweiligen Nutzerverhalten abhängig.
    Den Verbrauchsausweis erhalten Sie von Ihren Stadtwerken Schweinfurt. Die Kosten liegen bei 69 € für Kunden der Stadtwerke und 99 € für "Nicht-Kunden".
    Die Daten für den Verbrauchsausweis erhalten Hauseigentümer entweder vom Versorgungsunternehmen oder der Heizkostenabrechnung. Für Nichtwohngebäude besteht die Wahlfreiheit zwischen verbrauchsorientiertem und bedarfsorientiertem Energieausweis.
    PDF Antrag verbrauchsorientierter Energieausweis für Wohngebäude
    PDF Antrag verbrauchsorientierter Energieausweis für Nichtwohngebäude
     
  2. Bedarfsorientierter Ausweis
    Bei diesem Ausweis wird der Wärmebedarf des Gebäudes aufgrund der Bauweise rechnerisch ermittelt. Die persönlichen Verbrauchsgewohnheiten der Wohnungsnutzer bleiben hierbei unberücksichtigt. Eigentümer von Wohngebäuden bis 5 Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 01.11.1977 müssen einen Bedarfsausweis ausstellen lassen, falls Sie bis zu diesem Termin noch keinen Ausweis vorlegen können. Alle anderen Eigentümer haben grundsätzlich die Wahlfreiheit.
    Die Kosten für den Bedarfsausweis betragen schätzungsweise 250 €.

    Diese Energieausweise dürfen nur von zugelassenen Energieberatern ausgestellt werden, die eine entsprechende Ausbildung absolviert haben. 
    Näheres hierzu erfahren Sie über www.bayernenergie.de und www.dena.de.

Sowohl der verbrauchsorientierte als auch der bedarfsorientierte Energieausweis haben eine Gültigkeit von 10 Jahren und müssen anschließend erneuert werden.

Weitere Informationen erhalten Sie im Kundencenter der Stadtwerke.

Kundencenter der Stadtwerke Schweinfurt