08.04.2024 | Pressemitteilung | RegioNet

Kabelfernsehen wird Mietersache – Was jetzt zu tun ist

In nur wenigen Wochen ist es so weit. Ab dem 01. Juli 2024 tritt eine wichtige Änderung für alle Mieterinnen und Mieter mit Kabelfernsehen in Kraft. Ab diesem Stichtag dürfen die Gebühren für den Kabelfernsehanschluss nicht mehr pauschal über die Mietnebenkosten abgerechnet werden („Wegfall des Nebenkostenprivilegs“). Das bisherige Nebenkostenprivileg, das den Fernsehempfang über Sammelverträge mit dem Vermieter regelte, entfällt mit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes. Es liegt nun an jedem einzelnen Mieter, seinen Kabelfernsehanschluss aktiv zu sichern.