Stecker-Solargerät / Micro-PV

Sonnenstrom vom eigenen Balkon

Was Sie beachten müssen.

Vom Balkon in die Steckdose

Photovoltaik-Anlagen auf Hausdächern sind längst bekannt und etabliert. Hauseigentümer können so einen Teil ihres Energiebedarfs decken. Inzwischen gibt es allerdings auch für Wohnungsbesitzer und Mieter Möglichkeiten, selbst Strom zu produzieren.

Sogenannte Steckersolaranlagen, auch Micro-PV-Anlagen genannt, die etwa auf dem Balkon angebracht werden, erzeugen Sonnenstrom und helfen Kosten zu sparen und das Klima zu schützen.

Diese kleinen Photovoltaikanlagen bestehen aus ein oder zwei Modulen und besitzen eine Leistung von bis zu 600 Watt. Damit lässt sich bis zu 30 Prozent des Strombedarfs eines Haushalts decken, etwa für den Kühlschrank, die Wasch- und Spülmaschine oder den PC. 
Der Anschluss erfolgt hierbei über eine Energiesteckdose (Wieland-Stecker) und leitet so den Solarstrom in Ihr Haus. Nicht selbst verbrauchter Strom wird ins Netz eingeleitet. Hierfür kann ein Zähleraustausch erforderlich werden.

Ihr Weg zur Steckersolaranlage

1. Anmeldung Netzbetreiber

  • Eine Steckersolaranlage muss vor der Inbetriebnahme mit dem Formular FS 2035 dem Netzbetreiber gemeldet werden
  • Die Einhaltung der folgenden Vorgaben ist erforderlich:
    • Die Leistung der Steckersolaranlage ist auf maximal 600 W begrenzt
    • Die VDE-Anwendungsregel „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ (VDE-AR-N 4105) muss beachtet werden
    • Der Anschluss erfolgt über eine spezielle Energiesteckdose (Wieland-Stecker)
    • Ein ggf. notwendiger Zählertausch wird gemeinsam mit dem Netzbetreiber geprüft
>> Anmeldung steckerfertige Erzeugungsanlage bis 600 W>> Kurzinformation zur Mikro-PV-Anlage mit Stecker

2. Marktstammdatenregister

  • Eintragung der Anlage in das Marktstammdatenregister

Hinweis: Auch Anlagen, deren Erzeugung nicht vergütet werden, müssen laut MaStR-Verordnung eingetragen werden.

>> zum Marktstammdatenregister>> Registrierungshilfe

Zusätzlich ist ggf. vorab eine Zustimmung des Vermieters bzw. der Wohneigentümergemeinschaft einzuholen.