E-Mobilität

Unsere Ladelösungen für die Wohnungswirtschaft

Ladelösungen - jetzt in die Zukunft investieren 

Mit dem deutlich beschleunigten Markthochlauf der Elektromobilität steigt auch das Interesse an Lademöglichkeiten für Mietwohnungen. Die Elektrifizierung der entsprechenden Stellplätze ist daher eine wertschaffende Modernisierungsmaßnahme für Ihre Immobilie und dient der nachhaltigen Wertsteigerung des Objekts. Die Wohnungen gewinnen durch komfortable Lademöglichkeiten zunehmend an Attraktivität.

Profitieren auch Sie von unserer Expertise und lassen Sie sich für Ihre Immobilie ein maßgeschneidertes Konzept erstellen.

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Informationsflyer

Alles Wichtige auf einen Blick

Erfahren Sie kompakt und verständlich alles Wichtige für Ihre Ladelösung in der Wohnungswirtschaft in unserem Informationsflyer.

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Was gibt es zu beachten?

Finden Sie hier Antworten auf die gängigsten Fragen rund um die Errichtung von Ladelösungen in einem Mehrparteienhaus.

I. Wie erfolgt der Anschluss der Ladeinfrastruktur und die Abrechnung des Ladestroms?

Grundsätzlich bestehen drei Möglichkeiten wie Ladeeinrichtungen im Mehrfamilienhaus angeschlossen und gemessen werden können:

Bei dieser Variante wird für jede Ladeeinrichtung ein separater Zähler installiert, der ausschließlich den Stromverbrauch dieser einen Ladeeinrichtung misst. Für den Zähler wird durch den Nutzer ein eigener Stromliefervertrag abgeschlossen und vom Lieferanten direkt gegenüber dem Nutzer der Ladeeinrichtung abgerechnet.

Im bestehenden Zählerschrank ist in der Regel jedoch kein Platz neben den Wohnungszählern auch noch eine gleiche Anzahl an Zählern für die Ladeeinrichtungen einzubauen.  Die Zählerverteilung muss erweitert oder neu installiert werden, wobei in den Räumlichkeiten meist auch kein Platz für eine solch umfangreiche Erweiterung bzw. Neuinstallation ist. Ein weiterer Nachteil liegt darin, dass von jedem Zähler eine eigene Leitung bis zur Ladeeinrichtung gelegt werden muss. Bei einer hohen Anzahl zu elektrifizierender Stellplätze oder großem räumlichem Abstand zwischen Zählerverteilung und Stellplätzen fällt der Aufwand mitunter immens aus.

Aus den vorgenannten Gründen ist die Installation zusätzlicher Zähler größtenteils kein gangbarer Weg.

Die Ladeeinrichtungen werden in den Stromkreis der Wohneinheit eingebunden und der Verbrauch über den vorhandenen Haushaltszähler gemessen. Es muss kein neuer Stromliefervertrag abgeschlossen werden. Der Ladestromverbrauch wird durch den bestehenden Stromlieferanten über den bereits vorhandenen Haushaltszähler mit abgerechnet.

Der Anschluss an die bestehenden Wohnungszähler eignet sich eher für kleinere Wohnobjekte mit einer überschaubaren Anzahl an Wohneinheiten/Stellplätzen.

Bei einem großen räumlichen Abstand zwischen Zählerverteilung und Stellplätzen kann der Aufwand des Anschlusses dennoch sehr hoch ausfallen.

Bei dieser Variante wird für die gesamte Ladeinfrastruktur ein separater Sammelzähler gesetzt, der die Gesamtheit des im Objekt verbrauchten Ladestroms misst. Der Stromliefervertrag wird ähnlich eines Allgemeinstromzählers zwischen der Wohnbaugesellschaft und dem Stromlieferanten abgeschlossen und abgerechnet. Die Ladeeinrichtungen wiederum werden an ein sogenanntes Backend angebunden. Über das Backend lassen sich die einzelnen Ladevorgänge nachvollziehen und der Ladestromverbrauch den jeweiligen Nutzern zu ordnen. Die Abrechnung des Ladestroms kann dann zum Beispiel jährlich zusammen mit der Nebenkostenabrechnung erfolgen.

Die Hauptzuleitung zwischen dem Sammelzähler für die Ladeinfrastruktur und der Tiefgarage erfolgt dabei durch ein entsprechend dimensioniertes Einzelkabel. In der Tiefgarage kommt zumeist eine Stromschiene zum Einsatz, die an der Decke befestigt wird. Die Stromschiene verfügt über Abgänge zu den einzelnen Stellplätzen.

Die skizzierte Anschlusslösung über einen Sammelzähler ist mit einem vergleichsweise geringen Verkabelungsaufwand verbunden. Zudem können die einzelnen Stellplätze nach und nach kostengünstig und mit geringem Aufwand elektrifiziert und an die Stromschiene angeschlossen werden.

II. Reicht die vorhandene Hausanschlussleistung aus?

Die Hausanschlussleistung ist begrenzt und muss daher intelligent auf die einzelnen Ladepunkte verteilt werden. Mit einem dynamischen Lastmanagement wird die vorhandene Anschlussleistung optimal ausgenutzt.

In einem Mehrfamilienhaus teilen sich die Bewohner einen gemeinsamen Stromanschluss an das öffentliche Netz – den Hausanschluss. Die Leistung des Hausanschlusses ist begrenzt und insbesondere in Bestandsgebäuden nicht darauf ausgelegt eine größere Anzahl an Ladepunkten gleichzeitig mit voller Leistung zu versorgen. Aber auch in Neubauten ist es wenig sinnhaft oder gar unmöglich, den Hausanschluss derart groß zu dimensionieren.

Vielmehr kommt ein so genanntes dynamisches Lastmanagement zum Einsatz. Das dynamische Lastmanagement misst den Leistungsbezug des Wohngebäudes und verteilt die verbleibenden Leistungsreserven gleichmäßig auf die Ladepunkte. Je weniger Leistung vom Gebäude beansprucht wird, desto mehr Leistung steht für das Laden der E-Fahrzeuge zur Verfügung und umgekehrt. Dadurch kann der Bedarf einer Leistungserhöhung des Hausanschlusses reduziert und gar ganz vermieden werden.

Beispiel: Hausanschlussleistung mit 62 kW und vier elektrifizierten Stellplätzen mit jeweils bis zu 11 kW Ladeleistung

Alternativ kann unter Umständen auch ein separater Hausanschluss für die Ladeinfrastruktur eingerichtet werden. Dieser steht dann ausschließlich den Ladepunkten zur Verfügung und ist vom Leistungsbezug des Wohngebäudes unabhängig. Um auch diesen nicht zu überlasten, wird die Leistung durch ein statisches Lastmanagement an die Ladepunkte verteilt. Das heißt, das Lastmanagement erhält eine maximale Leistungsvorgabe in Höhe der separaten Hausanschlussleistung und verteilt diese gleichmäßig unter den in Nutzung befindlichen Ladepunkten.

Bei der Variante des separaten Hausanschlusses muss der Ladestrom immer gesamtheitlich über einen Sammelzähler für die Ladeinfrastruktur gemessen werden.

III. Besteht ein Anspruch auf die Errichtung von Ladeinfrastruktur seitens der Mieter?

Mit Inkrafttreten des Wohungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) hat der Gesetzgeber die Rechte der Mieter hinsichtlich der Errichtung von Ladeinfrastruktur gestärkt. Paragraph 554 BGB sieht seither vor, dass der Mieter bauliche Veränderungen verlangen kann, die dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge dienen.

Vermieter haben jedoch auch die Möglichkeit, selbst Ladeinfrastruktur zu errichten. Nimmt die Wohnbaugesellschaft das Thema selbst in die Hand, kann der Ausbau im Objekt zentral gesteuert werden. Ein gesteuerter Ausbau ist auch deshalb wichtig, da die Ladeeinrichtungen zur Vermeidung einer Überlastung des Hausanschlusses miteinander kommunizieren müssen (Lastmanagement).

IV. Wie sieht der Ablauf bis zur Installation der Ladeinfrastruktur aus?

Sie teilen uns Ihr Interesse an Ladelösungen für Ihr Wohngebäude mit und wir vereinbaren einen Ortstermin.
Anschließend erarbeiten wir ein Ladekonzept für Ihre Immobilie und erstellen ein maßgeschneidertes Angebot.
Im Einzelfall ist vorab noch ein sogenannter Pre-Check erforderlich, bei dem die vorhandenen Leistungsreserven ermittelt werden.

Wir errichten die Ladeinfrastruktur für Ihre Wohnimmobilie und nehmen die Ladepunkte anschließend in Betrieb.

Auf Wunsch übernehmen wir die Betriebsführung der Ladeinfrastruktur für Sie. Außerdem bieten wir Ihnen die (Öko-)Strombelieferung der Ladeinfrastruktur an.

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Maximilian Frauenhofer

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