E-Mobilität

Unsere Ladelösungen für die Wohneigentümer-Gemeinschaft

Laden im Mehrfamilienhaus

Mit dem deutlich beschleunigten Markthochlauf der Elektromobilität steigt auch das Interesse an Lademöglichkeiten in Mehrfamilienhäusern. Für Vermieter stellt die Elektrifizierung der Stellplätze ist daher eine wertschaffende Modernisierungsmaßnahme dar und dient der nachhaltigen Wertsteigerung des Objekts.
Für Mieter gewinnen die Wohnungen durch komfortable Lademöglichkeiten an Attraktivität.

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Informationsflyer

Alles Wichtige auf einen Blick

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Was gibt es zu beachten?

Finden Sie hier Antworten auf die gängigsten Fragen rund um die Errichtung von Ladelösungen in einem Mehrparteienhaus.

I. Wie erfolgt der Anschluss der Ladeinfrastruktur und die Abrechnung des Ladestroms?

Grundsätzlich bestehen drei Möglichkeiten wie Ladeeinrichtungen im Mehrfamilienhaus angeschlossen und gemessen werden können:

Bei dieser Variante wird für jede Ladeeinrichtung ein separater Zähler installiert, der ausschließlich den Stromverbrauch dieser einen Ladeeinrichtung misst. Für den Zähler wird durch den Nutzer ein eigener Stromliefervertrag abgeschlossen und vom Lieferanten direkt gegenüber dem Nutzer der Ladeeinrichtung abgerechnet.

Im bestehenden Zählerschrank ist in der Regel jedoch kein Platz neben den Wohnungszählern auch noch eine gleiche Anzahl an Zählern für die Ladeeinrichtungen einzubauen.  Die Zählerverteilung muss erweitert oder neu installiert werden, wobei in den Räumlichkeiten meist auch kein Platz für eine solch umfangreiche Erweiterung bzw. Neuinstallation ist. Ein weiterer Nachteil liegt darin, dass von jedem Zähler eine eigene Leitung bis zur Ladeeinrichtung gelegt werden muss. Bei einer hohen Anzahl zu elektrifizierender Stellplätze oder großem räumlichem Abstand zwischen Zählerverteilung und Stellplätzen fällt der Aufwand mitunter immens aus.

Aus den vorgenannten Gründen ist die Installation zusätzlicher Zähler größtenteils kein gangbarer Weg.

Die Ladeeinrichtungen werden in den Stromkreis der Wohneinheit eingebunden und der Verbrauch über den vorhandenen Haushaltszähler gemessen. Es muss kein neuer Stromliefervertrag abgeschlossen werden. Der Ladestromverbrauch wird durch den bestehenden Stromlieferanten über den bereits vorhandenen Haushaltszähler mit abgerechnet.

Der Anschluss an die bestehenden Wohnungszähler eignet sich eher für kleinere Wohnobjekte mit einer überschaubaren Anzahl an Wohneinheiten/Stellplätzen.

Bei einem großen räumlichen Abstand zwischen Zählerverteilung und Stellplätzen kann der Aufwand des Anschlusses dennoch sehr hoch ausfallen.

Bei dieser Variante wird für die gesamte Ladeinfrastruktur ein separater Sammelzähler gesetzt, der die Gesamtheit des im Objekt verbrauchten Ladestroms misst. Der Stromliefervertrag wird ähnlich eines Allgemeinstromzählers zwischen der Wohneigentümergemeinschaft und dem Stromlieferanten abgeschlossen und abgerechnet. Die Ladeeinrichtungen wiederum werden an ein sogenanntes Backend angebunden. Über das Backend lassen sich die einzelnen Ladevorgänge nachvollziehen und der Ladestromverbrauch den jeweiligen Nutzern zu ordnen. Die Abrechnung des Ladestroms kann dann zum Beispiel jährlich zusammen mit der Nebenkostenabrechnung erfolgen.

Die Hauptzuleitung zwischen dem Sammelzähler für die Ladeinfrastruktur und der Tiefgarage erfolgt dabei durch ein entsprechend dimensioniertes Einzelkabel. In der Tiefgarage kommt zumeist eine Stromschiene zum Einsatz, die an der Decke befestigt wird. Die Stromschiene verfügt über Abgänge zu den einzelnen Stellplätzen.

Die skizzierte Anschlusslösung über einen Sammelzähler ist mit einem vergleichsweise geringen Verkabelungsaufwand verbunden. Zudem können die einzelnen Stellplätze nach und nach kostengünstig und mit geringem Aufwand elektrifiziert und an die Stromschiene angeschlossen werden.

II. Reicht die vorhandene Hausanschlussleistung aus?

Die Hausanschlussleistung ist begrenzt und muss daher intelligent auf die einzelnen Ladepunkte verteilt werden. Mit einem dynamischen Lastmanagement wird die vorhandene Anschlussleistung optimal ausgenutzt.

In einem Mehrfamilienhaus teilen sich die Bewohner einen gemeinsamen Stromanschluss an das öffentliche Netz – den Hausanschluss. Die Leistung des Hausanschlusses ist begrenzt und insbesondere in Bestandsgebäuden nicht darauf ausgelegt eine größere Anzahl an Ladepunkten gleichzeitig mit voller Leistung zu versorgen. Aber auch in Neubauten ist es wenig sinnhaft oder gar unmöglich, den Hausanschluss derart groß zu dimensionieren.

Vielmehr kommt ein so genanntes dynamisches Lastmanagement zum Einsatz. Das dynamische Lastmanagement misst den Leistungsbezug des Wohngebäudes und verteilt die verbleibenden Leistungsreserven gleichmäßig auf die Ladepunkte. Je weniger Leistung vom Gebäude beansprucht wird, desto mehr Leistung steht für das Laden der E-Fahrzeuge zur Verfügung und umgekehrt. Dadurch kann der Bedarf einer Leistungserhöhung des Hausanschlusses reduziert und gar ganz vermieden werden.

Beispiel: Hausanschlussleistung mit 62 kW und vier elektrifizierten Stellplätzen mit jeweils bis zu 11 kW Ladeleistung

Alternativ kann unter Umständen auch ein separater Hausanschluss für die Ladeinfrastruktur eingerichtet werden. Dieser steht dann ausschließlich den Ladepunkten zur Verfügung und ist vom Leistungsbezug des Wohngebäudes unabhängig. Um auch diesen nicht zu überlasten, wird die Leistung durch ein statisches Lastmanagement an die Ladepunkte verteilt. Das heißt, das Lastmanagement erhält eine maximale Leistungsvorgabe in Höhe der separaten Hausanschlussleistung und verteilt diese gleichmäßig unter den in Nutzung befindlichen Ladepunkten.

Bei der Variante des separaten Hausanschlusses muss der Ladestrom immer gesamtheitlich über einen Sammelzähler für die Ladeinfrastruktur gemessen werden.

III. Wer trägt die Kosten

Die Verteilung der Kosten hängt davon ab, ob sich die Wohneigentümer gemeinschaftlich für den Aufbau von Ladeinfrastruktur entscheiden oder ob einem Einzelnen bzw. einer Gruppe Interessierter der Aufbau von Ladeinfrastruktur gestattet wird. Je nach dem werden die Kosten (teilweise) von der Gemeinschaft oder vom Einzelnen bzw. der Gruppe getragen.

Grundsätzlich kann beim Ausbau, beispielsweise in einer Tiefgarage, zwischen der Basis-Infrastruktur und der einzelnen Ladeeinrichtung unterschieden werden. Die Basis-Infrastruktur umfasst die Ertüchtigung des bestehenden oder die Einrichtung eines neuen Hausanschlusses, die Anpassungen rund um die Zählerverteilung und die Leitungsverlegung von der Elektroverteilung bis in die Tiefgarage. In der Tiefgarage kommt zumeist eine Stromschiene zum Einsatz, die über Abgänge für die einzelnen Stellplätze verfügt.
Die Aufteilung der Kosten kann derart gestaltet werden, dass die Wohneigentümergemeinschaft (oder eine Gruppe von Interessenten) die Basis-Ladeinfrastruktur gemeinschaftliche finanziert, während der jeweilige Nutzer dies Kosten der Ladeeinrichtung (Wallbox) sowie deren Anschluss an die Basis-Ladeinfrastruktur trägt.

Das Nutzungsrecht liegt grundsätzliche bei demjenigen, der die Kosten trägt. In Einzelfällen können die Ladeeinrichtungen auch direkt an die bestehenden Wohnungszähler angeschlossen werden, sodass es keiner Basis-Ladeinfrastruktur bedarf und sämtliche Kosten beim jeweiligen Nutzer liegen.

IV. Welcher Rechtsrahmen besteht rund um die Errichtung von Ladeinfrastruktur im Mehrfamilienhaus?

Mit Inkrafttreten des Wohungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) hat der Gesetzgeber den Weg für die Errichtung von Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern geebnet.

Der einzelne Wohnungseigentümer hat gegenüber der Gemeinschaft einen Anspruch, dass ihm die Umsetzung einer Ladelösung gestattet wird. Zugleich können sich die Eigentümer aber auch gemeinschaftlich für eine Elektrifizierung der Stellplätze entscheiden und den Aufbau zentral steuern.

Errichtung von Ladeinfrastruktur
Verfahren und Legitimation

Beschluss

(doppelt-qualifizierte Mehrheit*)

Gestattung

(Anspruch auf Zustimmung)

Kosten und Nutzen

Alle

(den Anteilen entsprechend)

Einzelne

(Eigentümer, die die Veränderung verlangt haben)

* Beschluss mit mehr als zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen und der Hälfte der Miteigentumsanteile

Ihr Mieter hat Anspruch auf bauliche Veränderungen der Mietsache, wenn diese dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge dienen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass Sie als Vermieter die Möglichkeit haben, die Ladeinfrastruktur selbst zu errichten und im Gegenzug eine Modernisierungsmieterhöhung zu verlangen. Das gilt auch, wenn der Mieter die Ladeinfrastruktur lieber selbst errichten würde.

Errichtung von Ladeinfrastruktur
Errichtung durch

Vermieter

(Recht auf eigene Errichtung)

Mieter

(Anspruch auf Zustimmung)

(Folge-)Kosten

Investitionskosten beim Vermieter

(ggf. Modernisierungsmieterhöhung)

Investitionskosten beim Mieter

(evtl. Rückbaupflicht)

Als Mieter haben Sie Anspruch auf bauliche Veränderungen der Mietsache, wenn diese dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge dienen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass auch der Vermieter die Möglichkeit hat, die Ladeinfrastruktur selbst zu errichten und im Gegenzug eine Modernisierungsmieterhöhung zu verlangen. Das gilt auch, wenn Sie als Mieter die Ladeinfrastruktur lieber selbst errichten würden.

Errichtung von Ladeinfrastruktur
Errichtung durch

Vermieter

(Recht auf eigene Errichtung)

Mieter

(Anspruch auf Zustimmung)

(Folge-)Kosten

Investitionskosten beim Vermieter

(ggf. Modernisierungsmieterhöhung)

Investitionskosten beim Mieter

(evtl. Rückbaupflicht)

V. Wie sieht der Ablauf bis zur Installation der Ladeinfrastruktur aus?

Wir empfehlen Ihnen zunächst das Gespräch mit der Hausverwaltung und den anderen Miteigentümern bzw. Ihrem Vermieter zu suchen. Trotz des rechtlichen Anspruchs auf die Errichtung von Ladeinfrastruktur, muss Einigkeit über die Art der Ausführung bestehen.

Sie oder Ihr Hausverwalter teilen uns Ihr Interesse an Ladelösungen für Ihr Wohngebäude mit und wir vereinbaren einen Ortstermin.

Anschließend erarbeiten wir ein Ladekonzept für Ihre Immobilie und erstellen ein maßgeschneidertes Angebot.

Im Einzelfall wird vorab noch ein sogenannter Pre-Check erforderlich, bei dem die vorhandenen Leistungsreserven ermittelt werden.

Wir errichten die Ladeinfrastruktur für Ihre Wohnimmobilie und nehmen die Ladepunkte anschließend in Betrieb.

Auf Wunsch übernehmen wir die Betriebsführung der Ladeinfrastruktur für Sie. Außerdem bieten wir Ihnen die (Öko-)Strombelieferung der Ladeinfrastruktur an.

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Ihr Ansprechpartner

Maximilian Frauenhofer

Asset Manager / Projektmanager